Informationen zu meinem Honorar
Gesetzlich Versicherte
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so übernimmt die Krankenkasse nach Prüfung und Genehmigung des gestellten Antrags die vollständigen Kosten für die Behandlung (Gebührenordnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab).
Privat Versicherte
Die Kostenerstattung für Privatversicherte kann je nach Versicherung unterschiedlich sein. Bitte prüfen Sie dazu Ihren Versicherungsschein oder fragen Sie bei Ihrer privaten Versicherung und der Beihilfe nach. Abgerechnet wird nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten sowie Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen vom 01.07.2024)
BGlich Versicherte
Haben Sie einen Berufsunfall erlitten oder beginnen eine Behandlung im Rahmen einer Berufskrankheit, erfolgt die Kostenerstattung über Ihre jeweils zuständige Berufsgenossenschaft und Unfallkasse. Bei Personen, die im Ausland tätig sind, erfolgt die Kostenerstattung über die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DUVA).
Selbstzahler
Die Paartherapie und psychologische Beratung sind Selbstzahlerleistungen und richten sich an Menschen ohne behandlungsbedürftige psychische Erkrankung und an Personen, die eine kurzfristige, zielorientierte Unterstützung unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten.
Jederzeit haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Behandlung selbst zu zahlen unabhängig von der Wahl der therapeutischen Leistung.